Mit einem spannenden und vielseitigen Angebot an internen Aus- und Weiterbildungen schaffen wir für unsere Mitarbeitenden Raum für die Entwicklung ihres Könnens und ihrer Kompetenzen. Und damit wir nicht nur unsere eigenen Teams inspirieren, stehen einige der Schulungen auch für externe Interessent:innen offen.
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Aus- und Weiterbildungen für ZFV-Mitarbeitende
Logge dich über «rexx» ein und suche das aktuelle Kursprogramm. In der Onlineübersicht kannst du dich direkt für die gewünschten Kurse anmelden. Wenn du Fragen hast, hilft dir dein:e Vorgesetzte:r oder dein:e Business Partner:in der Abteilungen Menschen & Kultur.
Schulung für externe Teilnehmende
Auch für externe Teilnehmende stehen unsere Schulungen in folgenden Themengebieten offen:
- Arbeitssicherheit
- Brandschutz
- Lebensmittelrecht und Lebensmittelsicherheit
- Erste Hilfe
Für die Anmeldung kannst du uns unter lernbar@zfv.ch kontaktieren. Wir freuen uns über jede Teilnahme.
Externe Aus- & Weiterbildungen
Trotz der Vielfältigkeit, deckt unser internes Kursangebot nicht sämtliche Fachbereiche ab. Deshalb sind Unterstützungen für externe Kurse möglich und wir prüfen eine Kostenbeteiligung. Du möchtest eine externe Aus- oder Weiterbildung besuchen und unsere Unterstützung anfragen? Hier findest du die Schritt für Schritt Anleitung oder das Antragsformular.
Schritt für Schritt zur ersten Anfrage
- Gehe mit deinem Wunsch zu deiner:m direkten Vorgesetzten
Sie oder er klären gemeinsam mit dir und unserem Team Menschen & Kultur ab, welche Möglichkeiten bestehen.
Anschliessend füllt ihr das Antragsformular vollständig aus und übermittelt dieses via unserem Intranet. - Deine Gruppenleitung sowie unser Team Menschen & Kultur prüfen alles nochmals final
Kostenbeteiligungen
Wenn der Entscheid für eine externe Weiterbildung positiv ausfällt, bevorschussen wir die Kurskosten (exkl. Reisespesen, Kost und Logis sowie die Kosten von Lehrmitteln). Die Kosten werden dann deinem Betrieb weiterbelastet. Bei Kurskosten von insgesamt über CHF 2‘000.- besteht eine teilweise oder vollständige Rückzahlungspflicht durch dich als Mitarbeitende:n.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Das ganze Schulgeld muss zurückerstattet werden, wenn die Aus- und Weiterbildung absichtlich abgebrochen wird oder das Arbeitsverhältnis während des Kurses oder vor Ablauf eines Jahres nach Prüfungsabschluss (Datum des letzten Prüfungstages) gekündigt wird.
- Zwei Drittel des Schulgeldes müssen zurückerstattet werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf zweier Jahre nach Prüfungsabschluss (Datum des letzten Prüfungstages) gekündigt wird.
- Ein Drittel des Schulgeldes muss zurückerstattet werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf dreier Jahre nach Prüfungsabschluss (Datum des letzten Prüfungstages) gekündigt wird.
- Ebenfalls besteht eine Rückzahlungspflicht bei Nichtbestehen der Prüfung.
In allen Fällen wird der noch ausstehende Betrag mit dem Lohn verrechnet.
Unsere Aus- und Weiterbildungspolitik
Vom Geltungsbereiche über Anmeldungen bis hin zu Teilnahmebedingungen findest du alle Infos in unserer Aus- und Weiterbildungspolitik.